Familienpsychologische Gutachten vom erfahrenen Spezialisten

Sorgerecht: Sachverständigengutachten

Von Gerichten werde ich als psychologischer Sachverständiger ernannt, wenn spezifische Fragen der elterlichen Sorge behandelt werden.

Für die Beantwortung familienrechtlicher Beweisfragen von Amtsgerichten zur elterlichen Sorge (Sorgerecht) und zum Umgang des Kindes mit dem getrennt lebenden Elternteil erstelle ich Gutachten. Mit dem Gutachten übergebe ich dem Gericht eine zusätzliche Grundlage für seine Entscheidung. Seit 2010 bin ich als Diplom-Psychologe hauptberuflich psychologischer Sachverständiger, seit 2014 zudem Fachpsychologe für Rechtspsychologie BDP/DGPs. Ich entlaste Sie professionell, wissenschaftlich fundiert und zügig.

  • Ich beleuchte z.B. die Frage, ob das Kind/die Kinder nach der Trennung der Eltern zukünftig beim Kindesvater oder bei der Kindesmutter wohnen soll/en
  • Ich reflektiere z.B. die Frage, ob der Umgangskontakt für ein Kind mit dem Elternteil, bei dem es nicht wohnt, aus bestimmten Gründen eine Zeit lang ausgesetzt werden sollte
  • Ich analysiere z.B. die Frage, ob bestimmte Hilfen dafür erforderlich sind, damit die Eltern das Kind/die Kinder in Zukunft angemessen erziehen und versorgen können
  • Ich gehe z.B. der Frage nach, ob die Eltern das Sorgerecht in Zukunft angemessen ausüben können – oder ob die elterliche Sorge bzw. einzelne Bereiche derselben aus Gründen der Gefährdung des Kindeswohls auf einen Vormund bzw. Ergänzungspfleger übertragen werden sollten
  • Ich prüfe z.B., ob die Alleinsorge für das Kind/die Kinder die besseren Lebens- und Entwicklungsbedingungen bietet
  • Ich evaluiere z.B., ob die Übertragung von einzelnen Teilen der elterlichen Sorge (z.B. des Aufenthaltsbestimmungsrechts bei streitigem Lebensmittelpunkt) ausreichen würde, um dem Kind/den Kindern die angesichts der vorhandenen Rahmenbedingungen besten Voraussetzungen für die weitere Entwicklung zu bieten
  • Ich untersuche z.B., ob die elterliche Zusammenarbeit ausreichend funktional ist, um die Erfüllung der kindlichen Bedürfnisse sicherzustellen
  • Ich wäge z.B. ab, ob ein Kind dazu in der Lage ist, die spezifischen Belastungen des in Betracht gezogenen Betreuungsmodells zu kompensieren
  • Ich arbeite z.B. heraus, ob der verbal geäußerte Wille des Kindes (z.B. bei Fragen des Lebensmittelpunkts) mit dessen Wohl vereinbar ist

Sorgerecht Gutachten

Für Familiengerichte erarbeite ich als psychologischer Sachverständiger familienpsychologische Gutachten zu Fragen des Sorgerechts, in Düsseldorf und Umgebung.
Dipl.-Psych. Dirk M. Bielz, Tel. +49 (0)1575 - 063 043 8.

© 2024 – Dirk M. Bielz

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