Im Zuge von u.a. Kinderschutzverfahren an Familiengerichten kann das Gericht ein familienpsychologisches Gutachten in Auftrag geben. Hier geht es insbesondere um Gefahrenmomente hinsichtlich einer möglichen Kindeswohlgefährdung, z.B. hinsichtlich der elterlichen Ressourcen und Belastungen, sowie um die Reduktion dieser Gefahren durch Einbeziehung geeigneter Hilfen (z.B. sozialpädagogisch Familienhilfe, Erziehungsbeistand oder individuelle Fördermaßnahmen für das Kind).
In Familienfällen mit Missbrauchsverdacht erstelle ich für Sie auf Wunsch gern ein so genanntes Doppelgutachten. Dabei wird zunächst mittels eines Gutachtens zur Glaubhaftigkeit der Zeugenaussage festgestellt, ob die Aussage der „Opferzeugin“ den entsprechend erhöhten Qualitätsmaßstäben genügt. Abschließend wird die Aussage gutachterlich als erlebnisfundiert bzw. nicht nachweisbar erlebnisfundiert bewertet. Erst dann wird die familiengerichtliche Fragestellung bearbeitet. Abschließend erfolgt die sachverständige Empfehlung unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus beiden Gutachtenteilen (dem familienpsychologischen und dem aussagepsychologischen).
Ich habe mich auf familienpsychologische Gutachten im Auftrag von Familiengerichten spezialisiert. Ich bin Diplom-Psychologe, Fachpsychologe für Rechtspsychologie BDP/DGPs und hauptberuflich als psychologischer Sachverständiger tätig. Ich entlaste Sie auch, wenn es um komplexe, multinationale und internationale Fälle geht, denn ich exploriere neben Deutsch auch auf Rumänisch, Englisch und Spanisch.