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Methodenkritische Stellungnahmen zu Sachverständigengutachten
Wenn Sie Zweifel an der methodischen Qualität eines bereits erstellten familienpsychologischen Gutachtens oder der Neutralität der Sachverständigen haben, besteht die Möglichkeit, dieses auf eigene Kosten durch eine methodenkritische Stellungnahme (landläufig: „Gegengutachten“) anzugreifen. Bitte beachten Sie, dass es sich bei dieser Dienstleistung um eine Expertise zu einem Gutachten handelt, weshalb der Begriff „Gegengutachten“ irreführend ist.
Es handelt sich also nicht um ein eigenes Gutachten mit vorangegangener Exploration von Beteiligten, eigenen Untersuchungen etc. Vielmehr wird das vorliegende Gutachten durch mich hinterfragt und geprüft, vor allem hinsichtlich:
- Planung und Anwendung psychologischer Methoden
- der Neutralität der Sachverständigen
- der Treue zu den Richtlinien für die Erstellung psychologischer Gutachten des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP), der Deutschen Gesellschaft für Psychologie e.V. (DGP) und der „Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht“ der Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten
- der Umsetzung der richterlichen Aufgabenstellung mittels psychologischer Methoden
Wenn ich Ihnen mit weiteren Informationen helfen kann, melden Sie sich bitte bei mir unter Tel. +49 (0)1575 - 063 043 8 oder db@bielz.org. Methodenkritische Stellungnahmen erstelle ich bundesweit.
Als psychologischer Sachverständiger im Familienrecht kann ich für Sie überprüfen, ob das vorliegende Gutachten erhebliche methodische Mängel und/oder Hinweise auf eine Befangenheit der Sachverständigen enthält.
Zunächst empfehle ich Ihnen eine Vorprüfung. Dabei schätze ich den Aufwand und die Kosten einer gründlichen Analyse und Stellungnahme, die Nützlichkeit und die Erfolgsaussichten in Anbetracht eventueller methodischer Mängel ab.
Eine methodenkritische Stellungnahme weist das Gericht lediglich darauf hin, ob bzw. inwiefern das vorliegende Gutachten mängelbehaftet ist. Es stellt noch kein zweites Gutachten dar. Das bedeutet, dass das Gericht ggf. ein neues, zweites Gutachten benötigt, um eine Entscheidung treffen zu können.
Bitte beachten Sie, dass auch bei erheblichen Mängeln des Gutachtens das Gericht nicht verpflichtet ist, meiner Einschätzung zu folgen. Doch auch wenn das Gericht bei seiner ursprünglichen Einschätzung bleibt, haben Sie weitere Handlungsmöglichkeiten. Konsultieren Sie dazu bitte Ihren Rechtsanwalt.
Die Kosten für die Prüfung der Erfolgsaussichten (der „Angreifbarkeit“ des Gutachtens) belaufen sich auf 2 € pro Gutachtenseite, mindestens jedoch 100 € zzgl. Mehrwertsteuer. Die Kosten für die umfassende methodenkritische Stellungnahme liegen in der Regel bei nicht unter 1.000 € zzgl. Mehrwertsteuer. Gerne erstelle ich Ihnen vorab einen individuellen Kostenvoranschlag. Die Kosten trägt der Auftraggeber, also Sie als Eltern bzw. Elternteil.
Wenn ein Rechtsbeistand, z.B. eine Rechtsanwältin, Sie unterstützt, besprechen Sie mit diesem bitte Ihr Anliegen einer methodenkritischen Stellungnahme. Gerne stimme ich mich auch persönlich mit Ihrem Rechtsbeistand ab.
Die Erstellung einer methodenkritischen Stellungnahme dauert nach Vorlage der nötigen Unterlagen in der Regel nicht länger als 2 Wochen. Gern stimme ich mit Ihnen die Dauer bis zu Ihrem Anhörungstermin ab und kann Sie ggf. auch als Beistand gemäß § 90 ZPO zu diesem begleiten.
Ich benötige eine methodenkritische Stellungnahme.
Ich bin Diplom-Psychologe und Fachpsychologe für Rechtspsychologie BDP/DGPs und erstelle regelmäßig Gutachten für Gerichte.