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Vor der Erstellung eines familienpsychologischen Gutachtens
Fragen und Antworten
Wenn ein Familiengericht ein familienpsychologisches Gutachten in Auftrag gibt, fühlen sich die Betroffenen oft verunsichert. Ich möchte Ihnen hier Antworten auf die Fragen geben, die mir in meiner Tätigkeit als psychologischer Sachverständiger regelmäßig begegnen.
Ich bitte um Ihr Verständnis dafür, dass ich im Vorfeld der Begutachtung keine weiteren Fragen oder E-Mails beantworten kann. Sobald die Begutachtung losgeht, werde ich Sie anschreiben, um einen persönlichen Termin zu vereinbaren. Im persönlichen Gespräch erhalten Sie die Möglichkeit, Ihre Fragen zu stellen und alles zu sagen, was Ihnen wichtig ist.
Ein Gericht beauftragt mich mit der Erstellung eines familienpsychologischen Gutachtens, wenn es meine besondere Fachkenntnis als Psychologe mit dem Spezialgebiet Rechtspsychologie in Anspruch nehmen möchte, um spezifische Fragen zu klären. Dabei geht es häufig um Sorgerechtsfälle bei Trennung und Scheidung, um das Umgangsrecht sowie um Fragen zu Erziehungsfähigkeit und Kindeswohlgefährdung.
Je nach Sachlage kann es auch um Fragen zum Einfluss psychischer Erkrankungen auf die Erziehungsfähigkeit oder um Fragen zum Vorliegen von sexuellem Missbrauch gehen. In letzterem Fall erstelle ich vor dem familienpsychologischen Gutachten ein Gutachten zur Glaubhaftigkeit der Zeugenaussage („Doppelgutachten“).
Mit meiner Hilfe möchte das Gericht Aufschluss über Ihre Fähigkeiten erhalten, Ihrem Kind auf verschiedenen Ebenen Voraussetzungen für eine möglichst gute Entwicklung zu bieten (Sorgerecht, Erziehungsfähigkeit) bzw. Besuchskontakte mit Ihrem Kind in einer für dieses förderlichen Weise zu gestalten (Umgang). Darüber hinaus spielen u.a. der Wunsch des Kindes hinsichtlich der Fragestellung sowie dessen Beziehungen und Bindungen eine Rolle.
Bei den Gesprächen mit Ihrem Kind berücksichtige ich stets den je nach Entwicklungsalter zu setzenden Rahmen (z.B. durch altersgemäße Erklärungen darüber, welche Auskünfte wofür benötigt werden).
Bei mir in der Regel drei Monate ab Beginn der Untersuchungen. Wenn Termine aus den unterschiedlichsten Gründen verschoben werden müssen, kann es zu Verzögerungen kommen.
Gerne erläutere ich Ihnen vor der Begutachtung meine Vorgehensweise. Mir ist es wichtig, dass Sie wissen, was auf Sie zukommt. Die Begutachtung umfasst aus Elternsicht in der Regel folgende Phasen:
- Erster Termin:
Mindestens ein intensives Gespräch (psychologische Exploration) mit jedem der Eltern im Umfang von ca. 2-4 Stunden. Durchführung standardisierter Verfahren, insbesondere psychometrischer Testverfahren (z.B. Fragebögen). - Zweiter Termin: Hausbesuch
Ich lerne Ihre Kinder kennen, sehe mir die häuslichen Verhältnisse näher an und führe eine Interaktionsbeobachtung durch, d.h. ich schau mir ca. 90 Minuten lang an, wie Sie und Ihre Kinder miteinander sind. - Dritter Termin: Kinderuntersuchung
Intensives Gespräch (psychologische Exploration) mit jedem der Kinder und Durchführung standardisierter Verfahren.
Es kann sich jederzeit die Notwendigkeit nach einem weiteren Termin ergeben. Eine Begutachtung ist eine dynamische Angelegenheit.
Nach Abschluss der Untersuchungen mit Ihnen und Ihren Kindern führe ich so genannte informatorische Gespräche mit Fachkräften (Lehrern, Kinderärzten etc.) und/oder lasse mir von diesen Unterlagen schicken. Abschließend verfasse ich das schriftliche Gutachten.
Sobald das Gutachten erstattet ist, wird dieses durch das Gericht an Ihren Rechtsanwalt geschickt, welcher dann ggf. Weiteres mit Ihnen bespricht.
Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP) und die Deutsche Gesellschaft für Psychologie e.V. (DGP), unter deren gemeinsamen Schirm ich mich zum Fachpsychologen für Rechtspsychologie BDP/DGPs habe ausbilden lassen, haben Richtlinien für die Erstellung psychologischer Gutachten erstellt, die Grundlage meiner Arbeit sind. Diese Richtlinien hat der Deutsche Psychologen Verlag als Taschenbuch herausgebracht (Autor: Berndt Zuschlag).
Teil der o.g. Richtlinien sind die berufsethischen Richtlinien von BDP und DGPs, die Sie hier nachlesen können.
Zudem arbeite ich gemäß der„Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht“ der Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten.
Ich bin Mitglied im Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V., Sektion Rechtspsychologie. Hier erfahren Sie mehr über meine Qualifikationen und Berufserfahrung.
Nein. Als psychologischer Sachverständiger bin ich dem Kindeswohl verpflichtet. Ich beantworte die Fragen des Gerichts ergebnisoffen. Im kindschaftsrechtlichen Kontext bin ich als Sachverständiger unabhängig – sowohl gegenüber dem Gericht als auch gegenüber Ihnen (der Trennungsfamilie).
Viele Eltern verwechseln die unterschiedlichen Bereiche in Psychologie und Psychiatrie, welche zugegebenermaßen auch nicht ganz einfach auseinanderzuhalten sind. Deswegen betone ich an dieser Stelle: Ich bin Psychologe, kein Psychotherapeut. Insofern sind Sie auch nicht mein Patient/meine Patientin, sondern (angelehnt an die Bezeichnung in wissenschaftlichen Untersuchungen) mein Proband oder meine Probandin.
Ich habe Psychologie (Diplom) studiert und mich nachher auf den Bereich Rechtspsychologie spezialisiert. Ich verfüge somit über vertieftes Fachwissen in den Schwerpunkten Familienrecht, Glaubhaftigkeit der Zeugenaussage und methodenkritische Stellungnahmen. Durch meine Spezialisierung kenne ich mich mit den Erfordernissen beider Seiten, der Gerichte und der betroffenen Familien, besonders gut aus.
So kann ich einerseits gezielt die Fragen der Richterinnen beantworten und Empfehlungen im Sinne des Kindeswohls aussprechen. Andererseits kann ich Eltern, u.a. durch die Erstellung methodenkritischer Stellungnahmen sowie begleitende Beratung, unterstützen.
Die Kosten variieren stark je nach Komplexität der Fragestellung und Anzahl der betroffenen Kinder. Die Kosten hierfür liegen in der Regel nicht unter 5.000 €. Sofern ratenfreie Prozesskostenhilfe genehmigt wurde, ist das Gutachten Teil dieser Regelung (Angabe ohne Gewähr).
„Gegengutachten“
Falls Sie Zweifel an der methodischen Qualität eines bereits erstellten familienpsychologischen Gutachtens oder der Neutralität des Sachverständigen haben, haben Sie die Möglichkeit, dieses mithilfe eines sogenannten „Gegengutachtens“ (auf eigene Kosten) anzugreifen.
Ich benötige Hilfe!
Bitte melden Sie sich bei mir, wenn Sie Fragen zu familienpsychologischen Gutachten haben. Tel. +49 (0)1575 - 063 043 8