Familiengerichtliche Gutachten:

Informationen für Eltern
Familiengutachten: Informationen für Eltern
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Eine psychologische Begutachtung: Was nun?

Wenn ein Familiengericht einen Gutachter hinzuzieht, benötigt es zusätzliche Expertise im psychologischen Bereich. Häufig wird ein familienpsychologisches Gutachten beauftragt, wenn es nach der Trennung bzw. Scheidung zum Streit bzgl. des Sorgerechts oder um die Regelung des Umgangsrechts geht.

Der psychologische Sachverständige soll mit seiner besonderen Ausbildung und Erfahrung eine psychologische Bewertung vornehmen, z.B. eine Bewertung des Verhältnisses zwischen den Kindern und ihren Eltern oder deren Erziehungskompetenzen. Mit Hilfe des psychologischen Gutachtens möchte das Gericht meistens darüber Klarheit erhalten, inwieweit die Eltern dazu in der Lage sind, dem Kind Voraussetzungen für eine möglichst gute Entwicklung zu bieten – auf körperlicher, geistiger und seelischer Ebene.

Als psychologischer Sachverständiger am Familiengericht ist es meine Aufgabe, die jeweilige Fragestellung des Gerichts zu beantworten. Dabei zeige ich unter Gewichtung einer Vielzahl von Einzelbefunden auf, welche Lösungswege im Rahmen der aktuellen Gesetzeslage im Sinne des Kindeswohls sind.

Beauftragt (oder ernannt, wie es juristisch korrekt heißt) wird ein psychologischer Sachverständiger durch das Gericht. Jedoch haben Sie als Eltern, also als Prozessbeteiligte, das Recht, Sachverständige vorzuschlagen oder ggf. dem Gericht Gründe zu benennen, aus welchen ein bestimmter Sachverständiger Ihrer Ansicht nach nicht ernannt werden sollte.

Wichtiges für Eltern auf einen Blick

Zum Wohle des Kindes

Als psychologischer Sachverständiger beantworte ich die Fragen des Gerichts im Sinne des Kindeswohls. Ich erstelle eine psychologische Einschätzung darüber, welche gesetzlich mögliche Entscheidung dem Wohl Ihres Kindes am meisten dient.

Unabhängig

Hinsichtlich des Gutachtenergebnisses bin ich keiner Person oder Institution Rechenschaft schuldig. So kann ich Ihnen gegenüber die nötige Neutralität wahren. Als Gutachter gebe ich eine abschließende Empfehlung. Die Entscheidung über das weitere Vorgehen liegt jedoch beim Gericht.

Neutral und professionell

Es gehört zu meiner Rolle, sachlich zu sein und nach wissenschaftlich akzeptierten, aktuellen Standards zu arbeiten. Viele Eltern, mit denen ich zusammenarbeite, sind vor der Begutachtung aufgeregt und haben z.T. ihre Kinder lange nicht gesehen. Dies ist mir bewusst und wird in der Begutachtung berücksichtigt.

Transparent

Gespräche mit Ihnen und Ihren Kindern nehme ich auf Tonträger auf. So können Sie sicher sein, dass nur das ins Gutachten kommt, was Sie tatsächlich gesagt haben. Auch die von mir beobachtete Interaktion zwischen Ihnen und Ihrem Kind nehme ich manchmal auf Video auf.

Freiwillig

Eine Begutachtung ist freiwillig. Wenn Sie an einer Begutachtung nicht teilnehmen möchten, entstehen Ihnen dadurch keine Rechtsnachteile (Angabe ohne Gewähr).

Gegengutachten

Ein bereits erstelltes familienpsychologisches Gutachten können Sie ggf. angreifen, indem Sie eine methodenkritische Stellungnahme (landläufig: „Gegengutachten“) bei mir in Auftrag geben.

Weiterführende Informationen für Eltern

Ich beantworte gern Ihre Fragen.

Wenn Sie als Eltern oder Elternteil Zweifel an der Qualität eines bereits erstellten familienpsychologischen Gutachtens oder der Neutralität der Sachverständigen haben und insofern ein „Gegengutachten“ benötigen, beantworte ich gern Ihre Fragen.

© 2024 – Dirk M. Bielz

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